Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Bildungskarenz
Die Bildungskarenz ist als Maßnahme für die Weiterbildung von Arbeitnehmer/innen gedacht und kann zwischen 2 und 12 Monaten dauern.
- Sie müssen ein aufrechtes Arbeitsverhältnis haben.
- Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin muss damit einverstanden sein und Sie für die Dauer der Bildungskarenz freistellen.
- Sie sind mit der Kursmaßnahme in einem Umfang von mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt. Mit unseren praktischen Bildungsbausteinen ist es möglich, einen individuellen Lehrplan zu erhalten, der die Bedingungen erfüllt. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf: dangl@schlossberginstitut.at
- Für die Dauer erhalten Sie Geld vom AMS bzw. auch ein tägliches Weiterbildungsgeld.
Bildungskarenz am Schlossberginstitut: Was ist zu tun?
1: Zu aller erst ist die Bewilligung vom Arbeitgeber für die Bildungskarenz einzuholen.
2: Das Schlossberginstitut kontaktieren, um eine Studienbestätigung über die Anforderungen und Stunden zu erhalten. dangl@schlossberginstitut.at
3: Dann reichen Sie beide Bestätigungen beim AMS ein.
4: Sie melden sich hier für den gewählten Lehrgang/die gewählten Kurse an.
5: Nach Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung(en) via Email, die Sie dann im letzten Schritt noch an das AMS übermitteln.
Hier finden Sie noch mehr wichtige Details zur Bildungskarenz:
Bildungsteilzeit
Bei einer Bildungsteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit für die Weiterbildung.
Wichtig zu wissen:
- Sie kürzen Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 – 50 %.
- Sie arbeiten weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche.
- Sie nutzen mindestens 10 Stunden pro Woche für Ihre Aus- oder Weiterbildung.
- Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate.
- Sie konsumieren die Bildungsteilzeit innerhalb von 4 Jahren – auch in Teilen möglich.
Hier finden Sie noch mehr wichtige Details zur Bildungsteilzeit: