Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Vielleicht ist dann eine Bildungskarenz oder eine Bildungsteilzeit das Richtige für Sie!
Bildungskarenz in Österreich: Voraussetzungen und Änderungen 2024
Die Bildungskarenz in Österreich ist eine attraktive Möglichkeit, berufsbegleitend neue Kompetenzen zu erwerben oder sich gezielt weiterzubilden. Sie bietet Arbeitnehmer/innen die Chance, für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freigestellt zu werden, um sich voll und ganz auf ihre Weiterbildung zu konzentrieren. Seit kurzem wurden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bildungskarenz jedoch angepasst, um die Maßnahme transparenter und klarer zu gestalten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie beachten sollten.
Was ist die Bildungskarenz?
Die Bildungskarenz ermöglicht es Beschäftigten in Österreich, für die Dauer von bis zu 12 Monaten Bildungsgeld vom AMS zu beziehen, während sie an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Sie stellt eine ideale Lösung dar, um berufliche Ziele durch gezielte Weiterbildung zu erreichen.
Neue Voraussetzungen ab 2024
1. Beschäftigungsdauer
Um Bildungskarenz beantragen zu können, muss ein ununterbrochenes, mindestens sechs Monate andauerndes Dienstverhältnis bei derselben Arbeitgeberin bzw. demselben Arbeitgeber bestehen. Diese Voraussetzung bleibt bestehen, wurde jedoch in Bezug auf Saisonarbeitskräfte spezifisch erweitert.
2. Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen
Die Kriterien für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen wurden konkretisiert:
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Es sind mindestens 20 Wochenstunden an Weiterbildung erforderlich.
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Lern- und Übungszeiten dürfen maximal 75 % der erforderlichen Wochenstunden ausmachen. Die restlichen 25 % müssen durch Präsenzzeiten oder interaktive Live-Online-Seminare erfüllt werden.
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Für Eltern von Kindern unter sieben Jahren gelten reduzierte Anforderungen von 16 Wochenstunden, sofern keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht.
3. Flexibilität bei Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Neu ist, dass ein Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit möglich ist, solange die maximale Gesamtdauer von zwölf Monaten nicht überschritten wird. Dabei wird ein Monat Bildungskarenz als zwei Monate Bildungsteilzeit angerechnet.
4. Regelungen für Saisonarbeitskräfte
Für Saisonarbeitskräfte wurden gesonderte Regelungen geschaffen, die es ihnen erleichtern, Bildungskarenz zu nutzen. Details hierzu sind abhängig von der Branche und den jeweiligen Rahmenbedingungen.
Warum sind diese Änderungen wichtig?
Die Anpassungen stellen sicher, dass die Bildungskarenz zielgerichtet genutzt wird und ein effektiver Mehrwert für Arbeitnehmer/innen entsteht. Durch die Präzisierung der Anforderungen wird die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen gewährleistet, und die Flexibilität wird erhöht.
Bildungskarenz am Schlossberginstitut: Was ist zu tun?
1: Zuallererst ist die Bewilligung vom Arbeitgeber für die Bildungskarenz einzuholen.
2: Das Schlossberginstitut kontaktieren, um einen individuellen Studienplan inkl. Studienbestätigung über die Anforderungen und Stunden zu erhalten. Sie können bequem über folgenden Link mit uns in Verbindung treten: Kontakt.
3: Dann reichen Sie beide Bestätigungen beim AMS ein.
4: Sie melden sich hier für den gewählten Lehrgang/die gewählten Kurse an.
5: Nach Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung(en) via Email, die Sie dann im letzten Schritt noch an das AMS übermitteln und die Bestätigung zum Weiterbildungsgeld zu erhalten.
Beispiele für eine Bildungskarenz am Schlossberginstitut
Damit Sie erste Ideen schmieden können, finden Sie im Folgenden einige Beispiele, wie Sie eine Bildungskarenz realisieren können. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung für Ihre individuellen Pläne an und laden Sie ein unter folgendem Link Verbindung mit uns aufzunehmen: Kontakt.
Bildungskarenz vom 06. März 2025 bis zum 24. Juni 2025
Live Online-Unterricht jeweils Dienstag und Donnerstag von 18h bis 20h30 mit blended learning Elementen, Übungsteilen und Hausübungen
Hier finden Sie nochmals alle Details zur Bildungskarenz: AMS
Bildungsteilzeit in Österreich: Voraussetzungen und Änderungen 2024
Was ist die Bildungsteilzeit?
Die Bildungsteilzeit erlaubt es Arbeitnehmer/innen, ihre Arbeitszeit für eine Dauer von 4 Monaten bis maximal 2 Jahren zu reduzieren, um an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Während der Bildungsteilzeit erhalten Sie vom AMS einen finanziellen Zuschuss, den sogenannten Bildungsteilzeitgeld.
Neue Voraussetzungen ab 2024
1. Beschäftigungsdauer
- Voraussetzung bleibt ein ununterbrochenes Dienstverhältnis von mindestens sechs Monaten bei derselben Arbeitgeberin bzw. demselben Arbeitgeber.
- Für Saisonarbeitskräfte wurden spezielle Regelungen eingeführt, um die Bildungsteilzeit auch für diese Berufsgruppe zugänglicher zu machen.
2. Reduktion der Arbeitszeit
- Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 % und maximal 50 % der ursprünglichen Wochenarbeitszeit reduziert werden.
- Die verbleibende Arbeitszeit darf nicht unter 10 Stunden pro Woche sinken.
3. Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen
- Wie bei der Bildungskarenz wurden auch hier die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen klarer definiert:
- Es sind mindestens 10 Wochenstunden an Weiterbildung erforderlich.
- Bei reinen Online-Kursen oder eigenständigen Lernphasen müssen mindestens 25 % der Zeit in Präsenz oder durch interaktive Live-Online-Seminare erfolgen.
- Die Weiterbildungsmaßnahme muss beruflich relevant sein.
4. Kombination mit Bildungskarenz
- Ein Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ist nun möglich. Dabei gilt: Ein Monat Bildungskarenz entspricht zwei Monaten Bildungsteilzeit. Die maximale Gesamtdauer darf jedoch nicht überschritten werden (12 Monate Bildungskarenz oder 24 Monate Bildungsteilzeit).
5. Regelungen für Saisonarbeitskräfte
- Saisonarbeitskräfte können unter bestimmten Bedingungen eine Bildungsteilzeit beantragen, wenn sie zwischen den Saisonen ihre Arbeitszeit entsprechend anpassen können.
Warum wurde die Bildungsteilzeit angepasst?
Die Änderungen zielen darauf ab, den Zugang zur Bildungsteilzeit für alle Arbeitnehmer:innen – insbesondere für Saisonkräfte – zu erleichtern und sicherzustellen, dass die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsstandards erfüllen. Diese Anpassungen fördern die berufliche Weiterentwicklung und sichern die Attraktivität der Bildungsteilzeit als Modell für lebenslanges Lernen.
Wie beantrage ich die Bildungsteilzeit?
- Vereinbarung mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber über die Reduktion der Arbeitszeit.
- Vorlage eines Nachweises über die geplante Weiterbildung.
- Beantragung des Bildungsteilzeitgeldes beim AMS (Arbeitsmarktservice).
Hier finden Sie nochmals alle Details zur Bildungsteilzeit: AMS