Zertifizierte Qualität:
Qualitätsentwicklung wird bei uns GROSS geschrieben
Das Schlossberginstitut ist nach den Qualitätskriterien von CERT NÖ, einem Qualitätssicherungsverfahren, das speziell auf die Bedürfnisse von Bildungsinstitutionen ausgerichtet ist, zertifiziert.
Österreichweite Anerkennung unserer Qualitätsmaßnahmen
Das Schlossberginstitut wurde am 24.11.2014 in das Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter aufgenommen. Damit wird die hohe Qualität und Transparenz unseres Instituts auch österreichweit anerkannt.
Das bedeutet für Bildungsinteressierte mehr Überblick über Qualitätsanbieter österreichweit und bessere Möglichkeiten beim Zugang zu Förderungen – auch dann, wenn die Weiterbildung nicht im eigenen Bundesland stattfindet.
Für berufliche Aus- und Weiterbildungen stehen in Österreich unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung. Je nach Förderinitiative, persönlicher Situation und Ausbildungsinhalt können Zuschüsse zu den Kurskosten gewährt werden.
Ob eine konkrete Ausbildung tatsächlich gefördert wird, entscheidet ausschließlich die jeweilige Förderstelle anhand ihrer aktuellen Richtlinien.
Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag beziehungsweise einen individuellen Ausbildungsplan zur Vorlage bei Ihrer Förderstelle.
Österreichweite Förderungen
Kursförderungs-Datenbanken
Stand: 24.06.2026- Suche nach Förderprogrammen mit Filtern wie Bundesland, beruflicher Status, Alter oder Zielgruppe.
- Überblick über Förderstellen, Voraussetzungen und Kontaktmöglichkeiten.
Details & Hinweise
Die Datenbanken bieten einen österreichweiten Überblick über mögliche Förderprogramme. Verbindlich sind immer die aktuellen Richtlinien und die individuelle Entscheidung der jeweiligen Förderstelle.
Wien
waff – Förderungen
Stand: 24.06.2026- Bildungskonto für alle: 50 % der Kurskosten, maximal 500 €.
- Chancen-Scheck: Zuschüsse zu Kurs- und Prüfungskosten bis maximal 5.000 €.
- FRECH sowie Karenz und Wiedereinstieg: zielgruppenspezifische Förderangebote.
Details & Voraussetzungen
In der Regel ist ein Hauptwohnsitz in Wien erforderlich. Die jeweiligen Programme haben unterschiedliche Zielgruppen, Einkommensgrenzen und Voraussetzungen. Für das Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildungen gilt seit 01.01.2026 eine Nettoeinkommensgrenze von 2.800 €.
Niederösterreich
NÖ Bildungsförderung NEU
Stand: 24.06.2026- Bis 1.650 € monatliches Bruttoeinkommen: 80 % der Kurskosten.
- Bis 2.200 €: 60 %; bis 3.300 €: 40 %; bis 4.400 €: 20 %.
- Insgesamt maximal 2.500 € innerhalb von drei Jahren.
- Antrag frühestens 13 Wochen vor und spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn.
Details & Voraussetzungen
Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden. Erforderlich sind außerdem ein zertifizierter beziehungsweise anerkannter Bildungsträger und mindestens 75 % Anwesenheit oder ein positiver Abschluss. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen.
Burgenland
Qualifikationsförderungszuschuss
Stand: 24.06.2026- Einkommensabhängige Förderung für Arbeitnehmer/innen, Arbeitssuchende, freie Dienstnehmer/innen und Personen in Karenz.
- Die Kurskosten müssen mindestens 200 € betragen.
- Der Antrag kann spätestens vier Monate nach Abschluss der Qualifikationsmaßnahme gestellt werden.
- Wichtig: Zahlreiche Ausbildungen aus den Bereichen Beratung, Persönlichkeitsentwicklung und Komplementärmedizin sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Details & wichtige Ausschlüsse
Voraussetzung sind unter anderem ein Hauptwohnsitz im Burgenland, die Einhaltung der Einkommensgrenzen und eine beruflich verwertbare Qualifikationsmaßnahme bei einem anerkannten Bildungsträger.
Laut aktueller Richtlinie sind unter anderem Lebens- und Sozialberatung, Coaching, Supervision, Resilienztraining, Achtsamkeitstraining, Yoga, NLP, TCM, Qigong, Reiki und Ernährungstraining von der Förderung ausgeschlossen.
Tirol
Bildungsgeld update
Stand: 24.06.2026- Einkommensabhängig zwischen 20 % und 50 % der Kurskosten.
- Je nach Einkommensstufe maximal 3.500 € beziehungsweise 2.100 € im Förderzeitraum 2025 bis 2029.
- Der Antrag ist grundsätzlich vor Kursbeginn, spätestens aber zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme einzureichen.
Details & Voraussetzungen
Gefördert werden berufliche Aus- und Weiterbildungen bei anerkannten Bildungsträgern. Die Basisförderung beträgt je nach Einkommen 20 % oder 30 %. Für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen kann ein zusätzlicher Bildungsbonus von 10 % oder 20 % gewährt werden.
Vorarlberg
Aktion Bildungszuschuss
Stand: 24.06.2026- Bildungskonto: bei einer Vollzeitausbildung bis zu 370 € monatlich.
- Bildungsprämie für Arbeitnehmer/innen: bis zu zwei Drittel der Kosten, maximal 2.500 €.
- Bildungsprämie für Unternehmer/innen: bis zu 40 % der Kosten, maximal 2.500 €.
- Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung: bis zu 2.100 €.
Details & Voraussetzungen
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Förderbereich. Maßgeblich sind unter anderem Wohnsitz, Beschäftigungsstatus, Art und Umfang der Weiterbildung sowie die jeweils gültigen Merkblätter.
Oberösterreich
Oö. Bildungskonto
Stand: 24.06.2026- Grundsätzlich 30 % der Kurskosten, maximal 2.200 €.
- Berufsspezifische Sprachkurse und Deutsch-Integrationskurse: 30 %, maximal 1.000 €.
- Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen: 40 %, maximal 2.400 €.
- Bestimmte Kollegs und Grundausbildungen in der Elementar- und Sozialpädagogik beziehungsweise Kinderbildung und Betreuung: 60 %, maximal 2.700 €.
- Antrag spätestens sechs Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme beziehungsweise Prüfung.
Details & Voraussetzungen
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen bei anerkannten Bildungsträgern. Nicht gefördert werden unter anderem Anreise, Nächtigung, Verpflegung, Literatur, Unterrichtsmaterialien und Prüfungsgebühren.
Steiermark
Stadt Graz – GraFO & SFG
Stand: 24.06.2026- GraFO: bis zu 3.000 € für erwerbstätige Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen und Hauptwohnsitz in Graz.
- Anträge können 2026 vom 10. Jänner bis 4. Dezember gestellt werden. Der späteste Beginn der Weiterbildung ist der 14. Dezember 2026.
- SFG: Der bisher verlinkte Qualifizierungs!Verbund ist ausgelaufen. Für Unternehmen stehen andere aktuelle SFG-Förderprogramme zur Verfügung.
Details & Voraussetzungen
GraFO richtet sich an erwerbstätige Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Graz haben und über ein niedriges Haushaltseinkommen verfügen. SFG-Förderungen richten sich überwiegend an Unternehmen und nicht an Privatpersonen.
Salzburg
Salzburger Bildungsscheck
Stand: 24.06.2026- Standardförderung: 50 % der Kurskosten, maximal 1.100 €.
- Personen über 50 Jahre: 50 %, maximal 1.400 €.
- Personen mit Pflichtschulabschluss als höchstem Abschluss: 90 %, maximal 2.200 €.
- Bestimmte Ausbildungen in Pflege, medizinischer Assistenz, MINT, IKT und Digitalisierung: bis zu 50 %, maximal 2.200 €.
- Die Kursgebühr muss mindestens 220 € betragen.
- Antrag frühestens drei Monate vor und spätestens drei Monate nach Kursbeginn.
Details & wichtige Ausschlüsse
Förderfähig sind grundsätzlich berufliche Weiterbildungen für Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, sofern alle persönlichen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nicht gefördert werden unter anderem Aus- und Weiterbildungen in TCM, Qigong, Reiki, Yoga, Ernährungstraining, Achtsamkeitstraining, Resilienztraining und Supervision. Coaching-Ausbildungen können nur gefördert werden, wenn eine vollständige Ausbildung zum Coach das Ausbildungsziel ist.
Reine Onlinekurse sind nur unter besonderen Voraussetzungen förderfähig. Laut Richtlinie ist entweder ein bestimmter Anteil physischer Anwesenheit oder eine beaufsichtigte Prüfung in physischer Anwesenheit erforderlich.
Kärnten
Berufliche Weiterbildungsförderung eingestellt
Stand: 24.06.2026- Der bisherige Maßnahmenschwerpunkt „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ des Landes Kärnten wurde mit 01.01.2026 gestrichen.
- Ältere Informationsseiten und Einträge im Transparenzportal können noch frühere Fördersätze und Voraussetzungen anzeigen.
- Vor einer Antragstellung sollte daher eine direkte Abklärung mit dem Land Kärnten oder einer zuständigen Beratungsstelle erfolgen.
Details & Alternativen
Weiterhin bestehen in Kärnten andere Förderbereiche, beispielsweise für Lehre oder berufsbedingte Fahrtkosten. Zusätzlich können je nach persönlicher Situation Förderungen des AMS, der Arbeiterkammer, des Arbeitgebers oder anderer Förderstellen infrage kommen.
Hinweis: Förderprogramme, Beträge, Fristen und Voraussetzungen können sich kurzfristig ändern. Die Förderbarkeit hängt außerdem von der persönlichen Situation, dem Ausbildungsinhalt und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. Verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Richtlinien und Entscheidungen der jeweiligen Förderstelle.




