Studienordnung & AGB
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schlossberginstitut GmbH
§ 1 Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung:
Der Besuch von Veranstaltungen der Schlossberginstitut GmbH (im Folgenden auch als „Schlossberginstitut“ oder „Institut“ bezeichnet) setzt Volljährigkeit voraus, sofern in der entsprechenden Ausschreibung zur Ausbildung nichts anderes angegeben ist. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zu unseren Lehrgängen ist das Vorliegen aller für den entsprechenden Lehrgang geforderten Voraussetzungen. Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen sind der entsprechenden Lehrgangsbeschreibung zu entnehmen sowie deren Vorliegen im Anmeldeformular zu bestätigen. Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist Deutsch. Es liegt daher im eigenen Interesse, über entsprechende Sprachkenntnisse zu verfügen.
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist ab der Ausschreibung möglich. Wenn eine Veranstaltung oder ein Kurs überbucht ist, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Jede Anmeldung muss stets mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular direkt über die Homepage www.schlossberginstitut.at erfolgen. Die Anmeldung über die Homepage erfolgt ohne eigenhändige Unterschrift mit dem Absenden des Formulars. Mit der Anmeldung werden die AGB akzeptiert und die Erfüllung der beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen bestätigt.
Jede Anmeldung ist für den/die Teilnehmer/in verbindlich!
Für korrekte und vollständige Angaben sowie für Bekanntgabe der Änderung der Adresse und Kontaktdaten trägt der/die Teilnehmer/in die Verantwortung. Mitteilungen seitens des Institutes können dem/r Teilnehmer/in an die in der Anmeldung angegebene Anschrift bzw. bekanntgegebene E-Mailadresse zugesendet werden, solange eine geänderte Anschrift bzw. E-Mailadresse nicht schriftlich dem Institut bekanntgegeben wird. Für alle Kosten und Folgen, die durch Unterlassung der rechtzeitigen Bekanntgabe von geänderten Kontaktdaten entstehen, haftet der/die Teilnehmer/in.
Die Teilnehmer/innenzahl der Lehrgänge und Seminare ist aus Qualitätsgründen beschränkt. Die Reihung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum. Nach Anmeldung erhält der/die Teilnehmer/in eine Anmeldebestätigung über die erfolgreiche Anmeldung. Das Institut behält sich das Recht vor, angekündigte Trainer/innen durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogrammes, der Termine und des Veranstaltungsortes unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vorzunehmen. Weiters wird das Recht vorbehalten, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des/r Trainer/in, zu geringe Teilnehmer/innenzahl, ...) abzusagen oder die Veranstaltung - falls das zum Schutze der Gesundheit der Teilnehmenden erforderlich sein sollte - via Zoom abzuhalten.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich ausdrücklich, die Maßnahmen des COVID-19 Präventionskonzepts des Schlossberginstituts sorgfältig einzuhalten.
§ 2 Studienordnung:
Die Studienordnung der Schlossberginstitut GmbH (siehe unten) bildet einen integrierenden Bestandteil des Ausbildungsvertrages.
§ 3 Rücktritt/Stornierung:
Lehrgänge und Fachmodule: Für die Rechtswirksamkeit von Rücktrittserklärungen wird ausdrücklich Schriftform vereinbart. Ein Rücktritt von einer angemeldeten Veranstaltung ist bis 8 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt von weniger als 8 Wochen aber mehr als 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn ist eine Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühr von € 250,00 zu bezahlen. Bei einem Rücktritt von 4 Wochen oder weniger vor Ausbildungsbeginn wird die gesamte Ausbildungsgebühr fällig, es sei denn, es wird ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in gebracht. Lediglich aus wichtigen Gründen ist ein Rücktritt immer und ohne Bezahlung einer Stornogebühr möglich, dies auch während eines laufenden Kurses. Wichtige Gründe sind gesundheitliche Gründe, wobei diesbezüglich ein ärztliches Attest vorzulegen ist, nachweisbare familiäre Gründe oder berufliche Gründe, die einen Besuch bzw. weiteren Besuch der Veranstaltung unmöglich machen. Bereits konsumierte Lehrinhalte werden keinesfalls rückerstattet.
Nicht-Teilnahme, Unterbrechung, Verschiebung oder Nicht-Abschließen des Lehrgangs entbindet nicht von der Zahlung.
Sollte es nötig sein, versäumte Unterrichte in einem späteren Lehrgang nachzuholen, ist dies nur aus wichtigen Gründen möglich und nur dann, wenn der spätere Lehrgang stattfindet und ein freier Kursplatz zur Verfügung steht.
Ein Ausschluss von der Teilnahme bzw. eine Kündigung von Seiten des Institutes kann aufgrund mangelnder Eignung oder aufgrund von Verhaltensweisen, welche die Qualität einer Veranstaltung erheblich beeinträchtigen oder mangels Zahlung der Kursgebühren oder aus sonstigen wichtigen Gründen erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass die Stornierung einer gebuchten Ausbildung nach Ablaufen der Stornofrist auch bei den vergünstigten Komplettbuchungen nicht möglich ist. Sollten Sie Zweifel haben, zur Gänze an einem Lehrgang teilnehmen zu können, wählen Sie bitte die modulare Buchung.
Tagesseminare, Workshops und Vorträge: Für die Rechtswirksamkeit von Rücktrittserklärungen wird ausdrücklich Schriftform vereinbart. Ein Rücktritt von einer angemeldeten Veranstaltung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt von weniger als 4 Wochen aber mehr als 2 Wochen vor Beginn ist eine Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühr von € 50,00 zu bezahlen. Bei einem Rücktritt von 2 Wochen oder weniger vor Beginn wird die gesamte Gebühr fällig, es sei denn, es wird ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in gebracht. Lediglich aus wichtigen Gründen ist ein Rücktritt immer und ohne Bezahlung einer Stornogebühr möglich. Wichtige Gründe sind gesundheitliche Gründe, wobei diesbezüglich ein ärztliches Attest vorzulegen ist, nachweisbare familiäre Gründe oder berufliche Gründe, die einen Besuch der Veranstaltung unmöglich machen. Bereits konsumierte Lehrinhalte werden keinesfalls rückerstattet.
Nicht-Teilnahme, Unterbrechung, Verschiebung oder Nicht-Abschließen der Veranstaltung entbindet nicht von der Zahlung.
§ 4 Leistung, Preise- und Zahlungsmodalitäten:
Die Leistung einer Veranstaltung umfasst neben der Durchführung der Unterrichtseinheiten, auch die Zurverfügungstellung von Lehrunterlagen auf unserer Lernplattform. Nicht enthalten sind insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten. Die Entrichtung von Prüfungsgebühren wird gesondert geregelt, insbesondere durch die Studienleitfäden bzw. durch die Prüfungsordnung.
Das Institut übernimmt keine Gewähr für Druck- bzw. Schreibfehler in ihren Publikationen und Internetseiten.
Die Zahlungsbedingungen gelten entsprechend den Angaben des Anmeldeformulars (i. e. Ermäßigungen, Teil- und Ratenzahlungsmöglichkeiten). Komfortbuchungen (i. e. monatliche Ratenzahlung) sind nur bei Erteilung einer Einzugsberechtigung möglich. Die Verrechnung erfolgt per Dauerrechnung im Sinne des UStG, die monatliche Rate wird jeweils am Monatsersten oder am 15. des Monats eingezogen. Im Falle eines Zahlungsrückstandes mit mehr als 1 Rate tritt Terminverlust ein und es wird daher die gesamte Teilnahmegebühr sofort fällig.
Für den Fall des Verzuges hat der/die Teilnehmer/in Verzugszinsen von 8 % p.A. zu bezahlen. Der/die Teilnehmer/in trägt im Falle des Verzuges die Kosten der Eintreibung, der Mahnspesen, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten. Die Kosten der Mahnung durch einen Rechtsanwalt aufgrund eines Verzuges sind gemäß RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) nach TP 2 zuzüglich 20 % USt vom/von der Teilnehmer/in zu bezahlen. Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Mahnung durch das Schlossberginstitut nur einmalig, bei erfolgloser Mahnung wird das Inkassobüro mit der Einbringung der Forderung beauftragt.
Der/die Teilnehmer/in haftet gegenüber dem Institut für die vollständige Bezahlung bzw. etwaige Differenzbeträge im Falle einer Förderung.
Die Ausstellung eines Zeugnisses ist nur bei positiver Beurteilung aller in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Teilbereiche, vollständiger Erfüllung der vorgegebenen Anwesenheitspflicht sowie Zahlungseingang aller vereinbarten Studiengebühren möglich.
§ 5 Copyright:
§ 5.1 Sämtliche Lehrpläne, Ausbildungskonzepte, Seminare, Workshops etc. sind geistiges Eigentum der Schlossberginstitut GmbH. Die vom Institut zur Verfügung gestellten digitalen Unterlagen, Fotos und Filmaufnahmen unterliegen dem Urheberrecht des Institutes und dürfen unter keinen Umständen – auch nicht auszugsweise – vervielfältigt oder weitergegeben werden. Sämtliche Studienmaterialien dürfen ausschließlich zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Jeder Urheberrechtsverstoß wird gerichtlich verfolgt. Digitale Unterlagen werden daher ausnahmslos mit Kopierschutz zur Verfügung gestellt.
§5.2 Für Diplomprüfungen gilt: Mit der Anmeldung zur Prüfung erteilt jede/r Teilnehmer/in der Schlossberginstitut GmbH die Erlaubnis, die Diplomarbeit unter Angabe des Copyrights zu archivieren, auf der Homepage des Schlossberginstituts zu veröffentlichen und Daten daraus zu verwerten. Bei Einsichtnahme sind die Urheberrechte des/r Verfassers/in stets zu wahren und dürfen nicht verletzt werden.
§ 6 Haftung:
§6.1 Mit der Anmeldung nimmt der/die Teilnehmer/in zur Kenntnis, dass die Ausbildungen und Lehrgänge des Schlossberginstituts für eine Tätigkeit im Rahmen der Gesundheitswirtschaft ausbilden und keine Lehrinhalte, die dem ärztlichen, psychologischen oder gesundheitspsychologischen Vorbehaltsbereich oder anderen Berufen des Gesundheitswesens vorbehalten sind, vermitteln.
Trotz sorgfältiger Recherchen übernimmt das Schlossberginstitut keine Haftung für die Richtigkeit der Lehrinhalte. Ebenso wenig haften die Genannten für Umstände, die sich durch die Anwendung der Lehrinhalte ergeben. Sämtliche Lehrinhalte sind ausschließlich zur Begleitung von gesunden Menschen gedacht und nicht als Ersatz für einen Besuch beim Arzt, Psychotherapeuten, Psychologen oder anderen qualifizierten Fachleuten. Vor der Umsetzung wesentlicher Lebensstilveränderungen wird ferner empfohlen, die geplanten Maßnahmen vorher mit einem Arzt/einer Ärztin des Vertrauens zu besprechen.
Für eventuell im Rahmen der Ausbildung auftretende Verletzungen übernimmt der/die Teilnehmer/in selbst die Verantwortung. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/innen inklusive der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens des Institutes keine Haftung übernommen. Schadenersatzansprüche gegen das Institut, die durch leichtes Verschulden verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
§ 6.2 Ob und in wie weit die Ausbildungen und Lehrinhalte berufsrechtlichen Anforderungen entsprechen, hat jede/r Teilnehmer/in selbst zu prüfen. Da gerade in Gesundheitswesen und Gesundheitswirtschaft regelmäßig berufsrechtliche Gesetzesänderungen vorgenommen werden, übernimmt das Schlossberginstitut trotz sorgfältiger Planung keine Haftung dafür, dass bei einem berufsorientierten Lehrgang am Ende ein entsprechender Beruf auch ausgeübt werden kann.
§ 7 Schriftform:
Mündliche Vereinbarungen werden zwischen den Vertragsteilen nicht getroffen. Vereinbart wird, dass Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB der Schriftform bedürfen. Dies gilt auch für ein Abgehen von Schriftformerfordernis selbst.
§ 8 Datenschutz:
Alle persönlichen Angaben des/r Teilnehmers/in werden vertraulich behandelt. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten vom Institut gespeichert und verwendet werden. Detaillierte Infomationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Sollte eine weitere Information nicht mehr erwünscht sein, so kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen werden.
§ 9 Rücktrittsbelehrung für Verbraucher:
Sie können gemäß dem Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (FAGG) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Einlangens beim Verbraucher, bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittserklärung bzw. die Rücksendung der Ware ist zu richten an:
Schlossberginstitut GmbH, Mozartstraße 43, 2500 Baden
Im Falle eines wirksamen Rücktritts im Sinne des FAGG werden die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen rückerstattet und hat der Verbraucher die empfangene Leistung zurückzustellen. Sollte durch den Verbraucher der Wert der Ware gemindert worden sein, hat er dafür eine angemessene Entschädigung zu zahlen.
Dieses Rücktrittsrecht steht Unternehmern/innen nicht zu.
§ 10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für alle Streitigkeiten vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 1010 Wien. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes.
II. Studienordnung der Schlossberginstitut GmbH
Die nachfolgende Studienordnung der Schlossberginstitut GmbH (im Folgenden auch „Schlossberginstitut“ oder „Institut“ bezeichnet) bildet einen wesentlichen und integrierten Bestandteil des Ausbildungsvertrages wie folgt:
- Für den Unterricht gilt: Um einen Kurs positiv abschließen zu können, muss die 80 %ige Anwesenheitspflicht erfüllt sein, Der/die Teilnehmer/in ist im Unterricht verpflichtet, die Intimsphäre der Kollegen/innen zu wahren und sich so zu verhalten, dass eine Atmosphäre des effizienten und motivierten Lernens unterstützt wird.
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Für das Online-Studium gilt: Der Zugang zur Lernplattform, sämtliche digitalen Lehrunterlagen, Übungen, Gesprächsbögen und Lehrmittel sind im Gesamtpreis inkludiert.
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Für Abschlussprüfungen gilt: Grundlage für die Abschlussprüfung ist die jeweilige Prüfungsordnung in ihrer aktuellen Fassung, die auf der Lernplattform abrufbar ist. Der Termin für die schriftliche Prüfung ist selbstständig zu wählen und eine Anmeldung über die Homepage vorzunehmen. Nach dem erfolgreichen Ablegen der schriftlichen Prüfung müssen alle weiteren schriftlichen Arbeiten im Rahmen einer Frist von 6 Monaten vollständig beim Schlossberginstitut eingelangt sein, um ein Zeugnis zu erhalten. Sollte diese Frist überschritten werden, wird ein neuer Betreuungsbeitrag von € 175.- zzgl. 20% USt fällig.
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Die Ausstellung des Zeugnisses ist nur bei positiver Beurteilung aller in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Teilbereiche, vollständiger Erfüllung der vorgegebenen Anwesenheitspflicht sowie Zahlungseingang aller vereinbarten Studiengebühren möglich.
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Das Verschieben von gebuchten Modulen ist nicht möglich: Sollten Sie an einem Modul nicht wie geplant teilnehmen können, stornieren Sie bitte Ihre Anmeldung innerhalb der vereinbarten Stornofrist (siehe § 3) und melden Sie sich zur gewünschten Veranstaltung neu an.
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Für die Anrechnung von bereits früher absolvierten Ausbildungen gilt: Das Ansuchen um Anrechnung ist ausnahmslos bereits vor der Anmeldung formlos an das Büro zu stellen. Eine rückwirkende Anrechnung ist nicht möglich.
Direktorin
Joe-Petra Stanger, MPH
stanger@schlossberginstitut.at
Stand per 11.08.2020